Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Die Abrechnung erfolgt nach den erbrachten ärztlichen Leistungen – angelehnt an den gültigen Tarifkatalog der Versicherungen!
Der Selbstbehalt für die kleinen Kassen sollte hier nicht wesentlich höher ausfallen als bei einem Kassenarzt. Für die ÖGK ist der Selbstbehalt in der Regel ca. 30- 50%.
Eine Garantie für die Rückerstattung kann jedoch nicht gegeben werden, da die Abrechnungsmodalität der Pflichtversicherung nicht ganz nachvollziehbar ist. Dies liegt nicht im Einflussbereich der Ordination und muss vom Patienten selbst mit der Versicherung geklärt werden.
Eine Ausnahme besteht für ausführliche medizinische Gespräche – zum Beispiel Besprechung von Befunden, Zweitmeinungen, Erstordinationen. Hier wird eine Grundordination je nach zeitlichem Aufwand verrechnet (75 € – 175 €), wobei mit einer geringeren Rückerstattung gerechnet werden muss.
Bei der telefonischen Terminvereinbarung bzw. bei der Anmeldung kann sich jeder Patient genaue Informationen über die erwartbaren Kosten einholen.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Die Bezahlung in der Ordination erfolgt bar, mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte nach Abschluss der Untersuchung.
In den meisten Fällen erfolgt die Einreichnung der Honorarnote bei Ihrer Pflichtversicherung durch das Ordinationsteam.
Terminabsage:
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder auch per E-Mail darüber zu informieren.
So ergibt sich für uns die Möglichkeit, den Termin neu zu vergeben.
Bei Nichterscheinen oder Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, behalten wir uns vor, Ihnen die freigehaltene Untersuchungszeit in Rechnung zu stellen (75€ pro 15 min).
Die Tarife können sich je nach tatsächlichem Aufwand ändern.
